Sobald Sie sich für Ihr Traumhaus entschieden haben, ist der nächste Schritt die Eröffnung eines griechischen Bankkontos. Und dies nimmt nur einige Minuten in Anspruch.
Wir werden Ihnen dann einen Rechtsanwalt empfehlen, und er wird Ihnen genau die rechtlichen Schritte eines Kaufvertrages erklären, und alle Ihre Fragen beantworten.
Damit er Sie hier rechtlich vertreten kann, wird vor einem Notar eine Vollmacht unterzeichnet. Danach können Sie Ihren Rechtsanwalt anweisen für Sie eine griechische Steuernummer (AFM) zu beantragen, Geld für den Immobilienerwerb zu überweisen, Sie bei den griechischen Behörden zu repräsentieren, und natürlich auf Ihren Wunsch hin, in Ihrer Abwesenheit den Kaufvertrag zu unterschreiben.
Im Kaufpreis der Immobilien sind die Übertragungskosten nicht inkludiert:
Die Summe der Übertragungskosten beläuft sich ungefähr auf 11-14% des vereinbarten Kaufpreises.




